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   BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17   

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BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17 (https://dejure.org/2021,4902)
BVerfG, Entscheidung vom 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17 (https://dejure.org/2021,4902)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 2 BvR 1304/17 (https://dejure.org/2021,4902)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; § 152 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 3 StPO
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichteinleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (formelle Anforderungen an einen Ermittlungserzwingungsantrag wie bei der Klageerzwingung; Ermittlungserzwingung nur in engen Ausnahmefällen bei Absehen von ...

  • Burhoff online

    Klageerzwingungsverfahren, Verfassungsbeschwerde, Antragsbegründung, Unterlagen, Ermittlungserzwingung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichteinleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 S 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 152 Abs 2 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Ermittlungserzwingungssache - unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde - zudem keine Bedenken hinsichtlich der fachgerichtlichen Zurückweisung des Ermittlungserzwingungsantrags als unzulässig

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Ermittlungserzwingungssache - unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde - zudem keine Bedenken hinsichtlich der fachgerichtlichen Zurückweisung des Ermittlungserzwingungsantrags als unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Nichteinleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens; Offensichtlich unzureichende Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Einkopieren von Strafanzeigen oder Beschwerdeschriften in einen Klageerzwingungsantrag; ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Ermittlungserzwingungssache - unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde - zudem keine Bedenken hinsichtlich der fachgerichtlichen Zurückweisung des Ermittlungserzwingungsantrags als unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageerzwingungsantrag / Ermittlungserzwingungsantrag - und seine Begründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 146
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1550/17

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17
    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichten den Staat, sich dort schützend und fördernd vor das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen zu stellen und sie vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren, wo dieser nicht selbst für ihre Integrität sorgen kann (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 121, 317 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 38).

    Es ist nicht ersichtlich, dass die begehrten Ermittlungen oder Schlussfolgerungen geeignet wären, einen hinreichenden Tatverdacht im Sinne des § 203 StPO - also die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung der Beschuldigten in einer Hauptverhandlung - zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 21).

  • BVerfG, 04.02.2010 - 2 BvR 2307/06

    Klageerzwingungsverfahren (Wiederaufnahme der Ermittlungen); Recht auf Leben

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17
    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichten den Staat, sich dort schützend und fördernd vor das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen zu stellen und sie vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren, wo dieser nicht selbst für ihre Integrität sorgen kann (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 121, 317 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 38).

    Ein Anspruch auf bestimmte einklagbare Maßnahmen ergibt sich aus diesem aber grundsätzlich nicht, weil die Rechtsordnung in der Regel keinen grundrechtlich radizierten Anspruch auf eine Strafverfolgung Dritter kennt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 88, 203 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2002 - 2 BvR 710/01 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2020 - 2 BvR 859/17 -, Rn. 20; stRspr).

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17
    Ein Anspruch auf bestimmte einklagbare Maßnahmen ergibt sich aus diesem aber grundsätzlich nicht, weil die Rechtsordnung in der Regel keinen grundrechtlich radizierten Anspruch auf eine Strafverfolgung Dritter kennt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 88, 203 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2002 - 2 BvR 710/01 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2020 - 2 BvR 859/17 -, Rn. 20; stRspr).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17
    Darüber hinaus haben die Beschwerdeführer für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbare Unterlagen, insbesondere das in Bezug genommene Handyvideo, dessen Inhalt nach Auffassung der Beschwerdeführer in ein gerichtsmedizinisches Gutachten hätte einfließen müssen, aber auch die in dem Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft erwähnten nicht näher spezifizierten Zeugenaussagen beziehungsweise die Zeugenaussage der Rettungsassistenten und die Anhörung der eingesetzten Polizeibeamten, innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG weder vorgelegt noch ihrem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfGK 5, 170 ).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17
    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichten den Staat, sich dort schützend und fördernd vor das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen zu stellen und sie vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren, wo dieser nicht selbst für ihre Integrität sorgen kann (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 121, 317 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 38).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17
    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichten den Staat, sich dort schützend und fördernd vor das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen zu stellen und sie vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren, wo dieser nicht selbst für ihre Integrität sorgen kann (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 121, 317 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 38).
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17
    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichten den Staat, sich dort schützend und fördernd vor das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen zu stellen und sie vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren, wo dieser nicht selbst für ihre Integrität sorgen kann (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 121, 317 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 38).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17
    Darüber hinaus haben die Beschwerdeführer für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbare Unterlagen, insbesondere das in Bezug genommene Handyvideo, dessen Inhalt nach Auffassung der Beschwerdeführer in ein gerichtsmedizinisches Gutachten hätte einfließen müssen, aber auch die in dem Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft erwähnten nicht näher spezifizierten Zeugenaussagen beziehungsweise die Zeugenaussage der Rettungsassistenten und die Anhörung der eingesetzten Polizeibeamten, innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG weder vorgelegt noch ihrem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfGK 5, 170 ).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17
    Zudem enthält sie vielfach lediglich pauschale Verweisungen auf frühere Schriftsätze und verkennt, dass es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, verfassungsrechtlich Relevantes aus den in Bezug genommenen Schriftsätzen herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ).
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17
    Ein Anspruch auf bestimmte einklagbare Maßnahmen ergibt sich aus diesem aber grundsätzlich nicht, weil die Rechtsordnung in der Regel keinen grundrechtlich radizierten Anspruch auf eine Strafverfolgung Dritter kennt (vgl. BVerfGE 51, 176 ; 88, 203 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2002 - 2 BvR 710/01 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2020 - 2 BvR 859/17 -, Rn. 20; stRspr).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • BVerfG, 30.01.2017 - 2 BvR 225/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

  • BVerfG, 23.01.2020 - 2 BvR 859/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

  • BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvR 710/01

    Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines Antrags - Glaubensgründe - Pietätsgründe

  • OLG Koblenz, 05.09.1994 - 1 Ws 164/94

    Klageerzwingungsverfahren; Aufnahme von Ermittlungen; Staatsanwaltschaft;

  • OLG Stuttgart, 08.09.2003 - 1 Ws 242/03

    Klageerzwingung: Unzulässiger Klageerzwingungsantrag gegen "Verantwortliche"

  • OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14

    Klageerzwingungsverfahren; Form; Kopien in Antragsschrift;

  • VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03

    Kammergerichtliche Auslegung von StPO § 172 Abs 3 S 1, wonach zur Zulässigkeit

  • OLG Celle, 16.04.1997 - 3 Ws 95/97

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Maßgeblichkeit der Angabe von Tatsachen und

  • OLG Koblenz, 04.11.2016 - 2 Ws 396/16

    Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren: Zulässigkeit eines

  • KG, 26.03.1990 - 4 Ws 220/89

    Zur Anordnung sachdienlicher Ermittlungen im Klageerzwingungsverfahren

  • OLG München, 09.05.2022 - 1 Ws 98122 KL-1 Ws 99/22

    Zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Ermittlungserzwingungsverfahrens

    Bei einem statthaften Ermittlungserzwingungsantrag handelt es sich um einen Ausnahmefall des Klageerzwingungsverfahrens, mit der Folge, dass ein Ermittlungserzwingungsantrag grundsätzlich demselben Maßstab unterliegt, wie ein Klageerzwingungsantrag (vgl. Graalmann-Scheerer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2018, § 175 Rn. 20; BVerfG NStZ-RR 2021, S. 146 (147)).
  • OLG Oldenburg, 24.02.2022 - 1 Ws 360/21

    Gleichstellung naher Angehöriger mit verstorbenem Verletzten nach § 373b StPO;

    Ein Ermittlungserzwingungsantrag unterliegt als Sonderform des Klageerzwingungsantrages grundsätzlich demselben Maßstab und hat den diesbezüglichen Anforderungen Genüge zu tun (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Februar 2021, 2 BvR 1304/17, NStZ-RR 2021, 146).
  • VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 3/22

    Verletzung des Grundrechts auf effektive Strafverfolgung (Art 12 Abs 1 iVm Art 8

    Soweit das Kammergericht beanstandet, der Ablauf des Verfahrens sei im Wesentlichen mittels einkopierter und durch bloße Verbindungspassagen verknüpfter Aktenteile wiedergegeben, ergibt sich hieraus schon nicht hinreichend, dass das Gericht aus diesem Grund dazu gezwungen gewesen sein soll, sich den relevanten Verfahrensstoff aus einer Vielzahl (möglicherweise unsystematisierter) Kopien selbst zusammenzustellen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Februar 2021 - 2 BvR 1304/17 - Rn. 12, juris).
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